Ich hatte ja bereits vermutet, dass dieser ehemalige Jäger eine ganz brauchbare Vorlage für einen Mord abgeliefert hatte. Dies insbesondere wegen der überaus fürsorglichen Zuwendung seitens des Staatsanwaltes.
Dieser Tage entnahm ich dann dem Lokalblättchen eine wiederum überaus wortreiche Begründung dafür, dass der ehemalige Jäger letztlich wohl tatsächlich vollkommen straffrei bleiben. Weil es mich tierisch aufregt, in kurzen Worten:
Ein Gutachter kam – oh Wunder – nun also tatsächlich zu demErgebnis, dass der Exjäger zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Psychokasper und so.
Damit wäre ihm unter normalen Umständen immerhin noch die Psychiatrie sicher. Glücklicherweise bescheinigte der Gutachter ihm gleich mit, dass es sich quasi um einen einmaligen Psychokasper gehandelt habe, bei dem keine Wiederholungsgefahr vorläge. Leuchtet ein, die Frau ist ja auch tot
Damit fehlt es zum Einen an der Verurteilbarkeit, zum anderen an der Einweisbarkeit. Der Mann, der seine Frau mit einem aufgesetztem Kopfschuss tötete, geht als freier Mann in ein neues Leben…
Vielleicht hat der Richter auch einen Jagdschein, nur kein Revier, über Jagdeinladungen läuft oftmals ne ganze Menge… (vor allem wenns noch Schüsseltreiben und Jagd auf Stöckelwild gibt…)
Richter sind ja nur am Rande befasst worden. Man erhebt offenbar gar nicht erst Anklage. So kann man Rechtsprechung auch umgehen…
Noch besser sind die Resozialisierungschancen nur bei Muttermord. Die Wiederholungsgefahr läuft gegen null …
Vatermord ist entsprechend. Man muss halt nur rechtzeitig einen am Sträußchen haben. Aber wer ist im Streit mit seinen Eltern nicht schon einmal wahnsinnig geworden?